Donnerstag, 3. Juli 2008

Long time no see....

ja, ich weiß - lange nichts mehr von mir hören .. äh.. lesen lassen.

Soooo viel ist aber auch nicht passiert in der letzten Zeit. Arbeit, Arbeit und noch n bissel Arbeit. Zwischendurch entspannen beim GTA4-zocken oder Pokern. Not much really.

Gestern abend allerdings ist beim Abendessen ein Thema aufgekommen, dass mir dann doch mal wieder einen Eintrag würdig ist. Besser gesagt, muss ich das einfach aufschreiben, denn als ich es gestern gehört habe, konnte ich es zunächst nicht glauben.

Meine Schwester arbeitet seit kurzem an einer Grundschule im Sekretariat. Als Kinderbetreuerin hat sie davor auch schon in 2 Kindergärten gearbeitet. Will man in einem Kindergarten als Betreuer, Aufsichtsperson oder was auch immer arbeiten, muss man zunächst ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. So wird sichergestellt, dass z.B. pädophile keine Chance haben dort mit Kindern "zu arbeiten".

Nun vermisst gestern plötzlich die Rektorin ihren Auto- sowie Hausschlüssel aus ihrem Büro. Nicht lange gefackelt, Polizei gerufen, um Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben. Die Polizei nimmt die Personalien aller zu diesem Zeitpunkt im Gebäude befindlichen Lehrer und sonstigen Angestellten auf und stellt auf einmal mit Erstaunen fest, dass sich im Lehrerkollegium ein per Haftbefehl gesuchter Betrüger befindet. Zufällig gesucht wegen Unterschlagung, Diebstahl und Betrug. Bei weiteren Nachforschungen stellt man fest, dass dieser jemand anscheinend auch noch Heroinabhängig ist und mit einem "Freund" und dessen Sohn in einer 3-Zimmer-Wohnung haust.

Denkt man ein wenig über diese Situation nach, kommt man zu einer erschreckenden Erkenntnis:
1. Für Kindergärten besteht eine Pflicht, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, will man dort arbeiten. Es besteht aber keine Pflicht, sein Kind in einer dieser Einrichtungen unterzubringen. In manchen Fällen geht es aus anderen Gründen einfach nicht anders und man ist sozusagen gezwungen, sein Kind an Betreuer abzugeben. Es besteht aber keine Pflicht.

2. In diesem Land gibt es eine Schulpflicht. Selbst wenn ich (aus welchen Gründen auch immer) mein Kind nicht auf eine staatliche Schule schicken möchte, muss ich für adäquaten Ersatz in Form einer (anerkannten) Privatschule sorgen. Ein Elternpaar aus Bayern ist zufällig erst vor Kurzem vor Gericht gescheitert, da sie ihre Kinder der grausamen, weltlichen Welt nicht aussetzten wollten und lieber christlichen Heimunterricht gegeben haben. So nicht! - urteilte das Gericht und die Kinder müssen nun in staatliche Schulen.
Ich MUSS mein Kind also zur Schule schicken. In Grund-und weiterführenden Schulen besteht aber offenbar keine Pflicht für Angestellte, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Man kann sich also als Elternteil nicht sicher sein, ob der liebe Herr Grundschullehrer nicht vielleicht doch ein vorbestrafter Pädophiler ist. Tolle Vorstellung.

Keine Kommentare: